Ad tempus exsulare decurio iussus et impleto tempore regressus pristinam quidem dignitatem recipit, ad novos vero honores non admittitur, nisi tanto tempore his abstinuerit quanto per fugam afuit.
von jakob936 am 08.10.2013
Ein Decurio, der auf Zeit verbannt wurde und nach Ablauf dieser Zeit zurückgekehrt ist, erhält zwar seine frühere Würde zurück, wird jedoch nicht zu neuen Ehrenämtern zugelassen, es sei denn, er enthält sich dieser für eine Zeitspanne, die der Dauer seiner Verbannung entspricht.
von elli.862 am 14.02.2021
Wenn ein Stadtrat, der zur zeitweiligen Verbannung angeordnet wurde, nach Verbüßung seiner Strafe zurückkehrt, erhält er seinen früheren Rang zurück, darf jedoch keine neuen öffentlichen Ämter übernehmen, es sei denn, er wartet eine Zeitspanne ab, die der Dauer seiner Verbannung entspricht.