Cum autem abesse desieris, post finitam eo iure vacationem, si in eorum numero eris, qui ad beneficia medicis concessa pertinent, ea immunitate uteris.
von jonah.x am 14.11.2015
Nach Beendigung Ihrer Abwesenheit und Ihres gesetzlichen Urlaubs werden Sie, sofern Sie zur Gruppe der Personen gehören, die für medizinische Leistungen berechtigt sind, Anspruch auf diese Befreiung haben.
von marlon.s am 19.04.2014
Wenn du sodann aufgehört hast, abwesend zu sein, nach Beendigung der durch jenes Gesetz gewährten Befreiung, falls du zu denjenigen gehörst, die zu den Ärzten gewährten Vergünstigungen berechtigt sind, wirst du jene Immunität nutzen.