Veterani, qui, cum possent se tueri immunitate his concessa, decuriones se fieri in patria sua maluerunt, redire ad excusationem quam reliquerunt non possunt, nisi certa lege et pacto servandae immunitatis vel partem eius oneris agnoverunt.
von lenni.929 am 08.06.2019
Veteranen, die, obwohl sie sich mit der ihnen gewährten Immunität hätten schützen können, es vorzogen, in ihrer Heimat Dekurionen zu werden, können nicht zur Befreiung zurückkehren, die sie aufgegeben haben, es sei denn, sie haben durch bestimmtes Gesetz und Vereinbarung zur Wahrung der Immunität einen Teil dieser Last anerkannt.
von tabea.8846 am 03.03.2018
Veteranen, die sich trotz möglicher Befreiung entschieden haben, Stadtratsmitglieder in ihrer Heimatstadt zu werden, können die Befreiung, auf die sie verzichtet haben, nicht wieder geltend machen, es sei denn, sie haben durch eine formelle Rechtsvereinbarung ausdrücklich vereinbart, ihre Immunität ganz oder teilweise zu behalten.