Certis dignitatibus data a nobis indulgentia est munerum civilium et personalium, id est his, qui aut ex protectoribus sunt aut ex praepositis.
von leonhardt841 am 05.01.2017
Eine Vergünstigung von zivilen und persönlichen Pflichten ist von uns bestimmten Würdenträgern gewährt worden, und zwar denjenigen, die entweder aus den Protectores oder aus den Praepositi stammen.
von leonhard.c am 13.10.2024
Wir haben bestimmten Amtsträgern, insbesondere ehemaligen kaiserlichen Gardisten oder ehemaligen Offizieren, eine Befreiung von zivilen und persönlichen Verpflichtungen gewährt.