Sed si quid minus fuerit vel minime derelictum, hoc modis omnibus filio curiali vel filiae, quae nupta est eiusdem civitatis decurioni, ex substantia patris curialis vel deputari vel adimpleri:
von conrad8823 am 15.12.2014
Sollte jedoch etwas unvollständig oder nur teilweise vermacht worden sein, muss dies vollständig aus dem Vermögen des Stadtratsmannes seinem Sohn, der Stadtratsmitglied ist, oder seiner Tochter, die mit einem Stadtratsmitglied derselben Stadt verheiratet ist, zugeteilt oder ausgeglichen werden:
von domenik.951 am 06.07.2014
Sollte jedoch etwas weniger vorhanden sein oder minimal zurückgelassen worden sein, so soll dies auf alle Weise einem Kurialensohn oder einer Tochter, die einem Dekurionen derselben Stadt vermählt ist, aus dem Vermögen des kurialischen Vaters zugewiesen oder erfüllt werden: