Nullus, qui nexu generis curiae tenetur obnoxius, per substitutam quamcumque personam curiales impleat functiones, sed ipse per se debitum patriae munus exsolvat, etsi spectabili dignitate decoratus sit, nisi hoc ei speciali beneficio sit concessum.
von tony.908 am 27.07.2016
Niemand, der kraft seiner Geburt der Kurie verpflichtet ist, darf die Kurialfunktionen durch irgendeine Stellvertretung erfüllen, sondern er selbst hat die seiner Heimat geschuldete Pflicht persönlich zu erfüllen, auch wenn er mit dem Rang eines Spectabilis ausgezeichnet ist, es sei denn, dies sei ihm durch eine besondere Vergünstigung gewährt worden.
von phillip8874 am 13.11.2020
Wer kraft seiner Geburt verpflichtet ist, im Stadtrat zu dienen, muss seine Ratsaufgaben persönlich erfüllen und nicht durch einen Stellvertreter. Er muss seine bürgerlichen Pflichten selbst wahrnehmen, auch wenn er einen angesehenen Rang innehat, es sei denn, ihm wurde eine besondere Befreiung erteilt.