Itaque si vocati edictis intra anni metas ( ii tamen, qui manifestis curiae nexibus illigantur) latere potius quam redire maluerint, sciant post emensum annum interpellatis provinciarum moderatoribus ex facultatibus suis curiis quas destituerunt consulendum.
von nelly.j am 03.02.2017
Sollten diejenigen, die durch Edikte innerhalb eines Jahres vorgeladen wurden (diejenigen nämlich, die durch offenkundige Bindungen an die Kurie verpflichtet sind), es vorziehen sich zu verbergen statt zurückzukehren, so sollen sie wissen, dass nach Ablauf des Jahres, nachdem die Provinzgouverneure angerufen wurden, aus ihren Mitteln Vorsorge für die Kurien getroffen werden muss, die sie verlassen haben.
von amalia.e am 02.07.2013
Sollten Personen, die rechtlich verpflichtet sind, im Stadtrat zu dienen, wenn sie durch amtliche Mitteilung vorgeladen werden, sich stattdessen verstecken und nicht innerhalb eines Jahres zurückkehren, so sollten sie wissen, dass nach Ablauf des Jahres die Provinzgouverneure kontaktiert werden und ihr Vermögen zur Unterstützung der von ihnen verlassenen Stadträte herangezogen wird.