Quamvis provisum fuerat congruae emendationis occursu, quemadmodum curiales militiae nomine et honore suspenso officiis redderentur, tamen quia hoc callido consilio reppererent, ut evitatis provinciae suae finibus, tamquam his eorum tantum interdictis fuisset accessus, peregrinos expeterent commeatus, ne diutius in perniciem curiarum latitandi spes et solacium eos impunitatis exacuat, horum cupiditatibus obviamus, ut ex eorum bonis, qui se vel prosecutioni vel muniis civitatum interdictae dudum ambitione militiae vel qualibet fraude subtrahere conati fuerint, curiis quas deseruerant consulatur.
von joline.963 am 11.10.2013
Obwohl wir bereits angemessene Korrekturmaßnahmen festgelegt hatten, wie Ratsmitglieder nach der Aussetzung ihres militärischen Dienstes und Ranges zu ihren Pflichten zurückkehren sollten, fanden sie geschickt einen Ausweg, indem sie ihre Heimatprovinzen verließen. Sie handelten, als seien sie nur daran gehindert, ihre eigenen Gebiete zu betreten, und beantragten Erlaubnisse zur Reise an andere Orte. Um die Aussicht auf Verstecken und den Trost der Straflosigkeit von weiteren Angriffen auf lokale Räte zu verhindern, vereiteln wir nun ihre Pläne. Das Vermögen derjenigen, die versucht haben, der Strafverfolgung oder den kommunalen Pflichten durch unerlaubten Militärdienst oder jede andere Art von Betrug zu entgehen, wird zur Unterstützung der Lokalräte verwendet, die sie im Stich gelassen haben.
von marleen.z am 06.08.2020
Obwohl seinerzeit durch geeignete Korrektur vorgesehen war, auf welche Weise Kurialen mit suspendierten militärischen Dienst und Rang in ihre Ämter zurückgeführt werden sollten, haben sie dennoch mit listiger Absicht herausgefunden, dass sie, nachdem sie die Grenzen ihrer eigenen Provinz umgangen hatten, als wäre ihnen nur der Zugang zu diesen verboten gewesen, ausländische Erlaubnisse suchten, damit nicht länger die Hoffnung des Versteckens und der Trost der Straflosigkeit sie zur Zerstörung der Kurien schärfen würde. Wir widersetzen uns ihren Begierden, sodass aus dem Vermögen derjenigen, die versucht haben, sich entweder der Verfolgung oder den Pflichten der Städte durch das verbotene Streben nach militärischem Dienst oder durch irgendeine Täuschung zu entziehen, den Kurien, die sie verlassen hatten, Vorsorge getroffen werden kann.