Nec eos post stipendiorum finem militiae super civilibus vel curialibus muneribus, quibus nullo modo subiacere monstrantur, a viris clarissimis rectoribus provinciarum vel eorum officiis praeter licitum inquietari.
von lilli.f am 31.03.2017
Veteranen dürfen nach Beendigung ihres Militärdienstes nicht unrechtmäßig von Provinzgouverneuren oder deren Mitarbeitern wegen ziviler oder kommunaler Amtspflichten belästigt werden, da sie von solchen Verpflichtungen eindeutig befreit sind.
von lejla.8992 am 14.01.2019
Noch sollen sie nach Beendigung der Militärdienstvergütungen hinsichtlich ziviler oder kurialer Pflichten, denen sie nachweislich in keiner Weise unterliegen, von den hervorragendsten Männern, den Provinzgouverneuren oder deren Ämtern über das Erlaubte hinaus behelligt werden.