Eos, qui inter fabricenses sacrae fabricae sociati sunt, vel eorum uxores aut filios, qui itidem inter fabricenses militare dicuntur, non alibi pulsare volentibus respondere praecipimus, nisi in iudicio tuae sublimitatis, ad cuius iurisdictionem potestatemque pertinent:
von christin.p am 22.06.2013
Wir verfügen, dass die Arbeiter in der kaiserlichen Waffenfabrik, zusammen mit ihren Ehefrauen und Söhnen, die ebenfalls als dort dienend gelten, rechtlichen Ansprüchen nur in Ihrem Gericht folgen müssen, da sie unter Ihrer Gerichtsbarkeit und Autorität stehen:
von vinzent.904 am 08.08.2021
Wir befehlen denjenigen, die unter den Arbeitern der heiligen Fabrik verbunden sind, sowie deren Ehefrauen oder Söhne, die ebenfalls als Diener unter den Arbeitern gelten, auf diejenigen, die sie belangen wollen, nirgendwo anders als vor dem Gericht Eurer Erhabenheit zu antworten, dessen Gerichtsbarkeit und Macht sie unterstehen: