Singularum urbium curiales etiam inviti vel reparare intra civitates quas olim habuerint domus vel ex novo aedificare cogantur, illic semper muniis inservituri et aucturi propriarum frequentiam civitatum.
von lennox836 am 18.10.2019
Stadtbeamte müssen ihre bestehenden Häuser innerhalb ihrer Städte reparieren oder neue dort errichten, auch gegen ihren Willen. Sie sind verpflichtet, dort zu bleiben, um ihre Pflichten zu erfüllen und zur Bevölkerungszunahme ihrer jeweiligen Städte beizutragen.
von aria.r am 04.09.2018
Die Kurialen einzelner Städte sollen, auch gegen ihren Willen, gezwungen werden, entweder innerhalb der Städte, in denen sie früher Häuser besaßen, diese zu reparieren oder neue zu errichten, um dort stets ihre Pflichten zu erfüllen und die Bevölkerung ihrer eigenen Städte zu erhöhen.