von samantha.827 am 19.04.2015
Die Herren der Orte sollen innerhalb von sechs Monaten, durch Edikte aufgerufen, zurückkehren.
von enes.834 am 01.12.2016
Die Grundbesitzer müssen innerhalb von sechs Monaten, wenn sie durch amtliche Bekanntmachungen aufgerufen werden, zurückkehren.