Qui si adfuerint, et propria teneant et ea quae ex praeterito contraxerint debita redhibere cogantur.
von bela.q am 14.08.2016
Wenn diese Personen auftauchen, sollten sie sowohl ihr eigenes Eigentum behalten als auch dazu verpflichtet sein, die in der Vergangenheit angehäuften Schulden zurückzuzahlen.
von ronya.871 am 08.03.2021
Wer anwesend sein wird, der kann sowohl seine eigenen Sachen behalten als auch wird er gezwungen sein, die Schulden zu begleichen, die er in der Vergangenheit eingegangen ist.