Qui per potentiam fundos opimos ac fertiles occuparunt, cum quaestuosis uberibusque pro rata portione suscipiant infecundos ex eadem substantia.
von arthur.9827 am 20.09.2014
Diejenigen, die durch Macht fruchtbare und ertragreiche Ländereien in Besitz genommen haben, sollen proportional auch die unproduktiven Grundstücke aus derselben Substanz übernehmen.
von thomas.922 am 09.08.2019
Diejenigen, die durch Gewalt reiche und fruchtbare Ländereien in Besitz genommen haben, sollten auch im gleichen Verhältnis die unproduktiven Ländereien aus demselben Besitz akzeptieren, zusammen mit den gewinnbringenden.