Ceterum eos, qui opimas ac fertiles possident terras aut etiam nunc sibi aestimant eligendas, pro defecta scilicet portione summam debiti praesentis iubemus implere:
von yasmine.w am 06.05.2022
Überdies befehlen wir denjenigen, die fruchtbare und ertragreiche Ländereien besitzen oder auch jetzt für sich als geeignet erachten, den Gesamtbetrag der gegenwärtigen Schuld für den mangelhaften Anteil zu begleichen:
von xenia.968 am 15.12.2015
Überdies befehlen wir, dass diejenigen, die reiche und fruchtbare Ländereien besitzen oder solche Ländereien noch für sich als geeignet erachten, den vollständigen Betrag ihrer gegenwärtigen Schuld für etwaige Ausfälle zu entrichten haben: