Securitatibus, quae publicarum functionum gratia sive in solidum sive ex parte solutae esse conscribuntur, nullam exceptionem non numeratae pecuniae penitus opponi concedimus.
von theo.9885 am 19.10.2022
Wertpapieren, die für öffentliche Funktionen entweder vollständig oder teilweise ausgezahlt und verzeichnet werden, gestatten wir keine Einwendung wegen nicht gezählten Geldes.
von sofie.v am 28.05.2014
Wir gestatten keine Einwendung wegen Nichtzahlung gegen Quittungen für öffentliche Amtshandlungen, unabhängig davon, ob diese vollständig oder teilweise bezahlt wurden.