Si quis, cum capitali poena vel deportatione damnatus esset, appellatione interposita et in suspenso constituta fati diem functus est, crimen morte finitum est.
von mari.967 am 06.11.2014
Wenn jemand, der zum Tode oder zur Deportation verurteilt war, nachdem Berufung eingelegt und diese in Schwebe gesetzt wurde, seinen Lebenstag vollendet hat, ist das Verbrechen durch den Tod beendet.
von Zoey am 15.10.2024
Stirbt jemand, während seine Berufung anhängig ist, nachdem er zum Tode oder zur Verbannung verurteilt wurde, endet der Straffall mit seinem Tod.