Idem observatur et si accusator pendente appellationis tempore ultimum diem obisset.
von finnja.954 am 23.02.2023
Die gleiche Regel gilt, wenn der Staatsanwalt während eines anhängigen Berufungsverfahrens verstirbt.
von lio.k am 06.09.2014
Dasselbe gilt auch dann, wenn der Ankläger während der laufenden Berufungsfrist seinen letzten Tag gefunden hätte.