Quando quis quolibet crimine damnatus capitalem poenam vel deportationem sustineat, si quidem sine liberis mortuus sit, bona eius ad fiscum perveniant:
von ada963 am 10.08.2018
Wenn jemand, der wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, die Todesstrafe oder Verbannung erleidet, wird sein Vermögen dem Staatsschatz übertragen, falls er ohne Kinder stirbt.
von matthis.y am 01.09.2021
Wenn jemand, der wegen eines beliebigen Verbrechens verurteilt wurde, die Todesstrafe oder Deportation erleidet, sollen, falls er ohne Kinder stirbt, seine Güter an den Fiskus fallen.