Exceptis dumtaxat caesarianis, id est catholicianis, qui ab omni iuris beneficio excluduntur, nisi probata a me purgataque ratiocinia fuerint, ut, quod innoxie habuerint, transmittendi copiam habeant.
von josefine.961 am 11.06.2015
Ausgenommen sind nur die Caesariani, das heißt die Catholiciani, die von jedem Rechtsvorteil ausgeschlossen sind, es sei denn, ihre Abrechnungen seien von mir geprüft und geklärt worden, so dass sie das, was sie unschuldig besessen haben, zu übertragen die Möglichkeit haben.
von ronja.t am 21.12.2020
Nur Finanzbeamte sind von diesen Bestimmungen ausgenommen, und sie können keine Rechtsvorteile geltend machen, es sei denn, ich habe ihre Konten geprüft und genehmigt, sodass sie nur das übertragen dürfen, was sie rechtmäßig erworben haben.