Non specialis indulgentia, ne beneficium quidem eos generale subducat.
von frida.877 am 19.03.2017
Sie sollten weder durch eine besondere Begnadigung noch durch eine allgemeine Amnestie von Strafe ausgenommen werden.
von gustav.l am 30.12.2015
Weder eine besondere Vergünstigung noch ein allgemeines Privileg kann sie entziehen.