Itaque cum benigne acceptum est beneficium, qui dedit, gratiam quidem iam recepit, mercedem nondum; debeo itaque, quod extra beneficium est, ipsum quidem bene accipiendo persolui.
von patrick.829 am 02.03.2024
Wenn also eine Gunst freundlich angenommen wird, hat derjenige, der sie gegeben hat, bereits Dank empfangen, aber noch keine Belohnung; daher schulde ich etwas über die Gunst hinaus, obwohl ich die Gunst selbst bereits durch angemessene Annahme beglichen habe.
von yanic.824 am 12.12.2022
Und so, wenn eine Wohltat wohlwollend angenommen wird, hat derjenige, der sie gab, bereits Dankbarkeit empfangen, aber noch keine Belohnung; daher schulde ich das, was über die Wohltat hinausgeht, und indem ich sie gut annehme, habe ich sie vollständig beglichen.