Quisquis crimen intendit, non impunitam fore noverit licentiam mentiendi, cum calumniantes ad vindictam poscat similitudo supplicii.
von anna.lena.959 am 11.10.2014
Wer eine Anschuldigung erhebt, sollte sich bewusst sein, dass Falschaussagen nicht ungestraft bleiben, da Verleumder dieselbe Strafe erhalten werden wie diejenigen, die sie zu Unrecht beschuldigen.
von clara.967 am 15.12.2018
Wer ein Verbrechen hervorruft, der wisse, dass die Freiheit zu lügen nicht ungestraft bleiben wird, da die Ähnlichkeit der Strafe Verleumder zur Rechenschaft zieht.