Cum eo tempore, quo indulgentia nostra crimina extinxit, accusatio a te instituta non fuerit, publicae abolitionis praescriptio cessat.
von aalyah.847 am 22.06.2024
Da Sie zum Zeitpunkt unserer Begnadigung keine Anklage erhoben haben, können Sie keinen Schutz nach dem Amnestiegesetz geltend machen.
von lorenz.q am 06.12.2019
Da zu der Zeit, als unsere Nachsicht die Verbrechen ausgelöscht hat, keine Anklage von Ihnen erhoben wurde, endet die Verjährungsfrist der öffentlichen Aufhebung.