Qui potentatus et vis aliorumque criminum reum fecit, si post abolitionem ex forma solita reorum factam et edicta proposita intra diem statutum repetere supersederit, persequi crimina volens non est audiendus.
von clara.921 am 03.03.2023
Wer eine andere Person des Machtmissbrauchs, der Gewalt und anderer Straftaten beschuldigt hat, dem wird nicht erlaubt sein, den Fall weiterzuverfolgen, wenn er nach Zurückweisung der Anklage in üblicher Form und nach öffentlicher Bekanntmachung die Strafverfolgung nicht innerhalb der gesetzten Frist erneuert.
von kyra.y am 07.11.2016
Derjenige, der jemanden der Machtmissbrauchs, Gewalt und anderer Verbrechen beschuldigt hat, wird nicht gehört, wenn er nach erfolgter Aufhebung gemäß der üblichen Form der Beschuldigten und nach Aushang der Edikte innerhalb der festgelegten Frist die Verfolgung verzögert, obwohl er die Verbrechen verfolgen möchte.