In quibus iudex non minus accusatorem ad docenda quae detulit, quam reum purganda quae negat debet urguere.
von ayla.903 am 28.06.2014
In solchen Fällen sollte der Richter den Ankläger ebenso drängen, seine Anschuldigungen zu beweisen, wie er den Angeklagten drängt, die von ihm bestrittenen Vorwürfe zu widerlegen.
von ela.x am 23.08.2015
In welchen Fällen sollte der Richter den Ankläger nicht weniger dazu auffordern, das von ihm Vorgebrachte nachzuweisen, als den Angeklagten, das von ihm Bestrittene zu entkräften.