Sin autem testibus tormenta minime sunt illata, et sic abolitio non dabitur in illis criminibus, ut in violata maiestate aut patria oppugnata vel prodita aut peculatus admissio aut sacramentis desertis, omniaque quae iuri veteri continentur:
von clemens947 am 18.05.2015
Sollten jedoch Zeugen nicht der Folter unterworfen worden sein, wird keine Aufhebung der Anklagen für folgende Straftaten gewährt: Hochverrat, Angriff oder Verrat des Vaterlandes, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Fahnenflucht sowie alle anderen im traditionellen Recht festgelegten Verbrechen:
von lena.916 am 27.07.2013
Wenn jedoch keine Folter an Zeugen vorgenommen wurde, und somit keine Abolition für jene Verbrechen gewährt werden soll, wie bei Majestätsbeleidigung oder angegriffener oder verratenem Vaterland oder begangener Veruntreuung oder Fahnenflucht von Amtseiden, und allen Dingen, die im alten Recht enthalten sind: