Iudex enim computare debet mercedes medicis praestitas ceteraque impendia quae in curatione facta sunt, praeterea operarum quibus caruit, aut cariturus est, ob id quod inutilis factus est.
von juna.826 am 30.08.2021
Der Richter hat die ärztlichen Gebühren und sonstigen Behandlungskosten zu berechnen sowie die Einnahmen, die die Person aufgrund ihrer Erwerbsunfähigkeit bereits verloren hat oder noch verlieren wird.
von benjamin911 am 29.11.2023
Der Richter muss die Zahlungen an Ärzte und sonstige Aufwendungen, die bei der Behandlung entstanden sind, berechnen, darüber hinaus die Arbeitsleistungen, die er entbehrt hat oder entbehren wird, weil er untauglich gemacht wurde.