Si filiusfamilias seorsum a patre habitaverit et quid ex coenaculo eius deiectum effusumve sit, sive quid positum suspensumve habuerit cuius casus periculosus est:
von olivia.z am 30.12.2013
Wenn ein Sohn, der vom Vater getrennt lebt, etwas aus seinem Obergemach herabgeworfen oder ausgegossen hat, oder wenn er etwas platziert oder aufgehängt hat, dessen Sturz gefährlich ist:
von zoey.s am 16.03.2015
Wenn ein Sohn, der noch unter väterlicher Gewalt steht, getrennt von seinem Vater lebt und etwas aus seiner Wohnung geworfen oder gegossen wird, oder wenn er etwas platziert oder aufgehängt hält, dessen Sturz gefährlich sein könnte: