Si vero vivet nocitumque ei esse dicetur, quantum ob eam rem aequum iudici videtur, actio datur:
von christoph.o am 06.07.2018
Wenn die Person überlebt und behauptet wird, dass ihr Schaden zugefügt wurde, kann rechtliche Schritte eingeleitet werden, wobei der Richter den Betrag festlegt, den er in dieser Angelegenheit für angemessen hält.
von connor956 am 25.02.2020
Wenn er tatsächlich leben wird und ihm Schaden zugefügt worden zu sein behauptet wird, wird eine Klage in dem Maße gewährt, wie es dem Richter in dieser Angelegenheit billig erscheint.