In bonae fidei autem iudiciis libera potestas permitti videtur iudici ex bono et aequo aestimandi quantum actori restitui debeat.
von maximilian.u am 02.03.2017
In Prozessen nach Treu und Glauben scheint der Richter eine freie Ermessensbefugnis zu haben, um basierend auf Billigkeit und Gerechtigkeit zu bestimmen, welche Entschädigung dem Kläger zu zahlen ist.
von laura.y am 20.11.2021
In Verfahren nach Treu und Glauben scheint dem Richter eine freie Befugnis erteilt zu sein, nach Billigkeit und Rechtmäßigkeit zu ermessen, in welcher Höhe dem Kläger eine Wiedergutmachung zustehen sollte.