Abolitionem adulterii criminis postulans praesidem in cuius officio accusatio fuerit instituta adire debes.
von hedi911 am 25.07.2013
Wenn du die Abschaffung des Ehebruchsdelikts anstrebst, musst du dich an den Präses wenden, in dessen Amtsbezirk die Anklage eingereicht wurde.
von emilia9862 am 24.07.2019
Wenn Sie die Aufhebung der Ehebruchklage beantragen möchten, müssen Sie sich an den Gouverneur wenden, in dessen Amt die Anklage ursprünglich eingereicht wurde.