Ceterum erras tu marite existimans, etiam si simpliciter, id est sine abolitione, destitisses, senatus consulto in persona tua futurum locum non fuisse:
von niklas.9946 am 31.07.2016
Aber du irrst dich, Ehemann, in der Annahme, dass selbst wenn du deinen Fall einfach zurückgezogen hättest, das heißt ohne formelle Aufhebung, der Senatsbeschluss nicht auf deine Situation anwendbar gewesen wäre:
von marlen.921 am 01.07.2019
Überdies irrst du, Ehemann, in der Annahme, dass du, selbst wenn du einfach, das heißt ohne Aufhebung, zurückgetreten wärst, im Senatsbeschluss für deine Person kein Platz gewesen wäre: