Nec si mors testatoris vindicanda est, quaestioni indiscrete subiciuntur hi, qui libertatem supremo iudicio acceperunt.
von elian947 am 24.04.2018
Auch wenn der Tod des Erblassers gerächt werden muss, werden diejenigen, die durch höchstrichterliches Urteil die Freiheit erhielten, nicht wahllos einer Befragung unterzogen.
von luke.g am 30.06.2018
Selbst bei der Untersuchung des Todes einer Person, die ein Testament verfasst hat, sollten diejenigen, die in diesem Testament freigelassen wurden, nicht ohne Weiteres einer Befragung unterzogen werden.