Non ignaro iudice, quod, si adversus innocentes vel ob aliam causam praeter latronum vel aliorum nocentium investigationem militare auxilium postulaverit aut dispendiis adfici provinciales concesserit, commotione severissima, prout tua celsitudo iudicaverit, ferietur.
von alexandra.g am 21.01.2022
Der Richter sei sich bewusst, dass er, sollte er militärische Unterstützung gegen unschuldige Menschen oder aus anderen Gründen als zur Untersuchung von Banditen oder anderen Verbrechern anfordern oder den Provinzbewohnern Ausgaben auferlauben, die schwerste Strafe zu erwarten hat, wie von Eurer Hoheit bestimmt.
von caspar.865 am 11.11.2017
Der Richter, der nicht unwissend ist, soll mit äußerst schwerwiegender Strafe belegt werden, sollte er militärische Unterstützung gegen unschuldige Personen gefordert oder den Provinzialen Kosten und Unruhen zu erleiden erlaubt haben, und zwar nach Ermessen Eurer Hoheit.