Si autem propter multitudinem forte eorum, qui in praedio sunt, civile adminiculum sufficere non posse constiterit et memorati audaces exsecutoribus obiecerint manus vel alias parere distulerint, tunc iudex provinciae memor periculi sui a viro devoto tribuno seu primatibus militum qui in locis sunt auxilium postulet, ut per militarem manum correpti accusati sine damno atque laesione cuiuslibet legibus offerantur et convicti poenas subeant competentes:
von yannick876 am 17.03.2019
Falls jedoch aufgrund der möglicherweise großen Anzahl derjenigen, die sich auf dem Anwesen befinden, festgestellt wird, dass zivile Unterstützung nicht ausreichen kann und die vorerwähnten Unverschämten den Vollstreckern Widerstand leisten oder anderweitig die Befolgung verzögern, soll der Richter der Provinz, eingedenk seiner eigenen Gefahr, vom ergebenen Mann, dem Tribun oder von den höchsten Offizieren der Soldaten, die sich an Ort und Stelle befinden, Unterstützung fordern, damit durch militärische Gewalt die festgenommenen Beschuldigten ohne Schaden und Verletzung irgendeiner Person den Gesetzen zugeführt und nach Verurteilung angemessene Strafen erleiden.
von jonte.901 am 21.03.2018
Sollte jedoch deutlich werden, dass die zivilen Kräfte aufgrund der großen Anzahl von Personen auf dem Anwesen nicht ausreichen und die Täter den Beamten Widerstand leisten oder anderweitig die Zusammenarbeit verweigern, sollte der Provinzrichter, eingedenk seiner eigenen Verantwortung, Hilfe vom Tribun oder den örtlichen Militärkommandeuren anfordern. Auf diese Weise können die Beschuldigten durch militärische Gewalt festgenommen und ohne Schaden für jemanden der Justiz zugeführt werden, damit sie nach einer Verurteilung die angemessene Strafe erhalten.