Et latrones quisquis sciens susceperit vel offerre iudiciis supersederit, supplicio corporali aut dispendio facultatum pro qualitate personae et iudicis aestimatione plectatur.
von mohammed.977 am 27.04.2017
Und wer wissentlich Diebe aufgenommen oder deren Vorführung vor Gericht verzögert hat, soll nach körperlicher Bestrafung oder Verlust des Besitzes, je nach Qualität der Person und Einschätzung des Richters, bestraft werden.
von leonhard978 am 15.11.2022
Wer Straftäter wissentlich beherbergt oder deren Meldung an die Behörden unterlässt, wird je nach Personenstand und Ermessen des Richters entweder durch körperliche Bestrafung oder Vermögenskonfiskation bestraft.