Quod si ad praedictam poenam solvendam is qui susceperit minime sufficiat, aestimatione competentis iudicis castigatio in eum procedat.
von nathalie857 am 19.11.2021
Wenn jemand die zuvor genannte Geldbuße nicht zu zahlen in der Lage ist, soll eine angemessene Strafe durch einen qualifizierten Richter festgelegt werden.
von samira.961 am 06.02.2023
Sollte derjenige, der sich verpflichtet hat, keinesfalls in der Lage sein, die vorgenannte Strafe zu zahlen, so soll nach Einschätzung eines zuständigen Richters eine Bestrafung gegen ihn verhängt werden.