Iniuriarum causa non publici iudicii, sed privati continet querellam.
von lara.w am 09.12.2014
Ein Fall von Personenschäden beinhaltet eine Privatklage und nicht eine öffentliche Strafverfolgung.
von malik938 am 27.09.2022
Eine Angelegenheit von Verletzungen betrifft nicht ein öffentliches, sondern ein privates Gerichtsverfahren mit Beschwerde.