Si in rixa inconsulto calore prolapsus homicidii convicium obiecisti et ex eo die annus excessit, cum iniuriarum actio annuo tempore praescripta sit, ob iniuriae admissum conveniri non potes.
von hailey.962 am 18.01.2024
Wenn du dich während eines Streits im Affekt unbedacht der Mordanklage schuldig gemacht hast und seit diesem Tag ein Jahr vergangen ist, kannst du wegen Verleumdung nicht mehr verklagt werden, da die Klagefrist für Personenschädigung nach einem Jahr erlischt.
von melissa875 am 21.03.2024
Wenn du in einer Auseinandersetzung, in unüberlegter Leidenschaft versunken, einen Vorwurf des Totschlags erhoben hast und seit diesem Tag ein Jahr vergangen ist, da die Klage wegen Beleidigung durch eine jährliche Frist verjährt ist, kannst du wegen der Begehung der Beleidigung nicht verklagt werden.