Si non convicii consilio te aliquid iniuriosum dixisse probare potes, fides veri a calumnia te defendit.
von maria.l am 29.01.2021
Wenn du nachweisen kannst, dass du etwas Verletzendes nicht in der Absicht der Beleidigung gesagt hast, schützt die Treue zur Wahrheit dich vor Verleumdung.
von toni.905 am 07.04.2023
Wenn du beweisen kannst, dass du etwas Verletzendes nicht mit der Absicht zu beleidigen gesagt hast, dann wird die Wahrheit dich vor falschen Anschuldigungen schützen.