In nullis locis aut civitatibus tumultuosis clamoribus cuiusquam interpellatio contumeliosa procedat nec ad solam cuiusquam invidiam petulantia verba iactentur:
von michael.f am 13.09.2015
An keinen Orten oder in keinen Städten soll eine beleidigende Unterbrechung durch tumultartige Rufe erfolgen, noch sollen freche Worte allein zum Zweck der Verunglimpfung eines anderen geworfen werden.
von kristina851 am 01.06.2023
Niemand sollte an irgendeinem Ort oder in irgendeiner Stadt durch lautes Schreien ungebührlich unterbrochen werden, noch sollten beleidigende Worte nur geworfen werden, um jemanden schlecht dastehen zu lassen.