Nec ultra in defectores aut bona cuiusquam saevitum: rata fuere eorum qui acie othoniana ceciderant, testamenta aut lex intestatis: prorsus, si luxuriae temperaret, avaritiam non timeres.
von maxim858 am 29.01.2023
Es gab keine weitere Verfolgung von Überläufern oder Beschlagnahmung von Eigentum. Die Testamente derjenigen, die für Otho kämpfend starben, wurden geehrt, und die üblichen Erbschaftsgesetze galten für jene, die ohne Testament starben. Tatsächlich hätte es keinen Grund gegeben, seine Habgier zu fürchten, wenn er nur seine Verschwendungssucht kontrolliert hätte.
von victoria.925 am 20.03.2024
Weder wurde weiter gegen die Überläufer noch gegen das Eigentum irgendjemandes gewütet: Die Testamente derjenigen, die in der Othonischen Schlachtlinie gefallen waren, wurden bestätigt, ebenso wie das Gesetz für diejenigen ohne Testament: Ganz gewiss, hätte er die Verschwendung kontrolliert, würdest du die Habgier nicht fürchten.