Si quis decurio testamentum vel codicillos aut aliquam deficientis scripserit voluntatem vel conscribendis publicis privatisque instrumentis praebuerit officium, si falsi quaestio moveatur, decurionatus honore seposito quaestioni, si ita poposcerit causa, subdatur.
von levi847 am 18.01.2020
Wenn ein Stadtrat das Testament, Kodizille oder andere letzte Verfügungen einer Person niederschreibt oder bei der Erstellung öffentlicher oder privater Dokumente Hilfe leistet, und wenn Vorwürfe der Urkundenfälschung aufkommen, wird er ohne Schutz seines Amtsranges einer Untersuchung unterzogen, sofern der Fall dies erfordert.
von Malina am 20.07.2024
Wenn ein Dezurio ein Testament, Kodizille oder einen letzten Willen eines Sterbenden geschrieben oder bei der Abfassung öffentlicher oder privater Dokumente Dienst geleistet hat, und eine Frage der Fälschung aufgeworfen wird, soll ihm die Ehre des Dezurionats aberkannt und er, sofern der Fall es erfordert, einer Untersuchung unterzogen werden.