Boethos logistarum demogrammateos logographos diastoleos, quae vocabula publicis dicuntur subiacere necessitatibus, sive quolibet alio nomine nuncupentur, non honore aut alicuius privilegii colore subnixos pro definitione legum inexorabilium suam fortunam subire compelli, quatenus nec publicis quicquam noceatur aut minuatur utilitatibus, et suis corporibus illi reddantur, quos vel patris vel maiorum obligatio vel sua constringit.
von domenick.m am 24.07.2016
Öffentliche Beamte wie Assistenten, Buchhalter, Schriftführer, Verwaltungsangestellte und Steuereintreiber oder welchen Titel sie sonst noch tragen mögen, die als Diener öffentlicher Bedürfnisse gelten, müssen ihre Verantwortlichkeiten gemäß strenger Gesetze wahrnehmen, unabhängig von Ansprüchen auf Ehre oder besondere Privilegien. Dies stellt sicher, dass öffentliche Interessen nicht geschädigt oder geschmälert werden und dass diese Beamten ihre Pflichten erfüllen, gleichviel ob diese Verpflichtungen von ihren Vätern, Vorfahren oder von ihnen selbst stammen.
von yara827 am 16.04.2016
Die Boethos der Buchhalter, öffentlichen Urkundspersonen, Schreiber, Steuereintreiber, welche Begriffe als den öffentlichen Notwendigkeiten unterworfen gelten, oder wie immer sie sonst genannt werden mögen, nicht gestützt durch Ehre oder den Anschein irgendwelcher Privilegien, gemäß der Definition unerbittlicher Gesetze, werden gezwungen, ihr Schicksal zu tragen, insofern weder etwas den öffentlichen Nutzen schädigen noch schmälern darf, und jene sollen ihren Körpern zurückgegeben werden, welche entweder die Verpflichtung des Vaters oder der Vorfahren oder ihre eigene bindet.