Susceptores publicos absque omni mora aurum suscipere censemus, ne quis per hanc occasionem sumptus facere compellatur.
von bela.p am 16.02.2024
Wir verfügen, dass die öffentlichen Steuereinnehmer das Gold ohne jegliche Verzögerung entgegennehmen sollen, damit niemand durch diese Gelegenheit gezwungen wird, Ausgaben zu tätigen.
von mona844 am 04.06.2015
Wir ordnen an, dass Steuereinnehmer Goldzahlungen unverzüglich entgegennehmen, um zu verhindern, dass Personen zusätzliche Kosten durch Verzögerungen haben.