Si quis igitur de sepulchro abstulerit saxa vel marmora vel columnas aliamve quamcumque materiam, fabricandi gratia sive id fecerit venditurus, decem pondo auri cogatur fisco inferre, sive quis propria sepulchra defendens hanc in iudicium querellam detulerit sive quicumque alius accusaverit vel officium nuntiaverit.
von elif.u am 21.12.2015
Wenn jemand aus einem Grabmal Steine oder Marmor oder Säulen oder irgendeine andere Art von Material wegnimmt, sei es zum Zweck des Bauens oder mit der Absicht, es zu verkaufen, soll er gezwungen sein, dem Fiskus zehn Pfund Gold zu zahlen, unabhängig davon, ob derjenige, der seine eigenen Grabstätten verteidigt, diese Klage vor Gericht bringt, oder ob ein anderer dies anzeigt oder ein Beamter es meldet.
von aalyah.w am 04.12.2015
Wenn jemand Steine, Marmor, Säulen oder andere Materialien aus einem Grab entwendet, sei es für Bauzwecke oder zum Verkauf, muss er eine Strafe von zehn Pfund Gold an die Staatskasse zahlen. Dies gilt sowohl, wenn die Klage von jemandem eingereicht wird, der sein Familiengrab schützt, als auch wenn die Anschuldigung von einer anderen Person stammt oder von einem Beamten gemeldet wird.