Si servus in demoliendis sepulchris fuerit apprehensus, si id sine domini scientia faciat, metallo addicetur, si vero domini auctoritate vel iussione urguetur, relegatione plectetur.
von ellie916 am 04.03.2019
Wenn ein Sklave beim Zerstören von Gräbern erwischt wird, wird er zum Arbeiten in den Bergwerken verurteilt, wenn er ohne Wissen seines Herrn gehandelt hat; wenn er jedoch auf Anweisung oder mit Autorität seines Herrn gehandelt hat, wird er mit Verbannung bestraft.
von lennart.v am 29.01.2023
Wenn ein Sklave beim Zerstören von Grabstätten ergriffen wird, soll er, falls er dies ohne Wissen des Herrn tut, den Bergwerken zugewiesen werden; wenn er jedoch auf Anweisung oder Befehl seines Herrn gehandelt hat, soll er mit Verbannung bestraft werden.