In tantum autem huiusmodi facinora volumus esse resecanda, ut, etiamsi in alieno praedio vel domo aliquid tale perpetretur, scientibus videlicet dominis, praedium quidem vel domus sacratissimi viribus aerarii addicetur, domini vero pro hoc solo, quod scientes consenserint sua loca talibus contaminari sceleribus, si quidem dignitate vel militia quadam decorantur, amissione militiae vel dignitatis nec non rerum suarum proscriptione plectentur, privatae vero condicionis vel plebeii constituti post cruciatus corporis operibus metallorum perpetuo deputabuntur exilio.
von elija857 am 30.11.2015
Darüber hinaus wünschen wir, dass solche Verbrechen in dem Maße ausgemerzt werden, dass selbst dann, wenn dergleichen auf einem fremden Grundstück oder in einem fremden Haus verübt wird, wobei die Eigentümer dies offensichtlich wissen, das Grundstück bzw. das Haus den höchstheiligen Kräften der Staatskasse zugewiesen wird. Die Eigentümer werden allein schon deshalb, weil sie wissentlich zugestimmt haben, dass ihre Orte mit solchen Verbrechen verunreinigt werden, wenn sie mit einer gewissen Würde oder Militärdienst ausgezeichnet sind, mit dem Verlust ihres Militärdienstes oder ihrer Würde sowie mit der Beschlagnahmung ihres Besitzes bestraft. Diejenigen von privater Herkunft oder als Plebejer eingestuft, werden nach Körperfolter den Bergwerksarbeiten in ewiger Verbannung zugewiesen.
von jason.i am 26.04.2020
Wir wollen diese Arten von Verbrechen derart gründlich beseitigen, dass selbst dann, wenn solche Handlungen auf fremdem Eigentum oder in fremdem Haus mit Wissen der Besitzer begangen werden, das Eigentum oder Haus vom Staatsschatz eingezogen wird. Die Besitzer selbst werden allein schon dafür bestraft, dass sie wissentlich zulassen, dass ihr Eigentum für solche kriminellen Handlungen genutzt wird. Sollten sie ein öffentliches Amt oder einen militärischen Rang innehaben, werden sie ihr Amt und ihren Rang verlieren und ihr Vermögen wird beschlagnahmt. Handelt es sich um Privatpersonen oder Gemeine, werden sie körperlich gefoltert und anschließend zu lebenslanger Arbeit in den Bergwerken verurteilt.