Iudaei, qui reatu aliquo vel debitis fatigati simulant se christianae legi velle coniungi, ut ad ecclesias confugientes evitare possint crimina vel pondera debitorum, arceantur nec ante suscipiantur, quam debita universa reddiderint vel fuerint innocentia demonstrata purgati.
von jessica.m am 04.09.2023
Juden, die durch eine Anklage oder durch Schulden erschöpft vorgeben, sich dem christlichen Gesetz anschließen zu wollen, damit sie durch die Flucht in Kirchen Verbrechen oder die Lasten der Schulden vermeiden können, sollen ferngehalten und nicht eher aufgenommen werden, als bis sie alle Schulden zurückgezahlt haben oder ihre Unschuld nachgewiesen wurde.
von johann.853 am 02.12.2015
Juden, die durch Anschuldigungen oder Schulden belastet, vorgeben, zum Christentum konvertieren zu wollen, nur um strafrechtliche Verfolgung oder Schuldzahlungen zu vermeiden, indem sie Zuflucht in Kirchen suchen, sollen ferngehalten und nicht aufgenommen werden, bis sie alle ihre Schulden beglichen oder ihre Unschuld bewiesen haben.